Rechtsanwalt Martin Franke (Fachanwalt für Familienrecht)
Martin Franke, 1957 geboren und in Paderborn aufgewachsen, studierte an den Universitäten Erlangen und Frankfurt am Main. Schon vor und während des Studiums engagierte er sich im Non-Profit-Bereich, zum Teil vollzeitlich. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt in 1990 arbeitete er in einer Frankfurter Anwaltskanzlei mit Notariat, bevor er zusammen mit Rechtsanwalt Stefan Zdarsky 1997 die Kanzlei FZFFranke & Zdarsky in Frankfurt - Rechtsanwälte und Fachanwälte. in Frankfurt am Main gründete.
RA Franke ist verheiratet und hat drei Kinder.
Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Spezialist auf dem Gebiet der „Non-Profit-Organisationen/NGOeine Nicht-Regierungs-, also nicht staatliche Organisation, auch NRO abgekürzts“ (Verein, Verband, Stiftung, gGmbH, Gemeinnützigkeit u. a.) samt deren angrenzenden Rechtsgebieten. In beiden Bereichen bietet er auch alternative Schlichtungsmöglichkeiten an.
Bitte schauen Sie sich die Kernarbeitsgebiete durch Klicken auf die Links an.
Referententätigkeiten:
RA Franke wirkt regelmäßig in
- Symposien,
- Mandanten- und Verbandsveranstaltungen,
- Seminaren und Fortbildungen mit
- und wird gern auch als Experte angehört.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht
- Gesprächskreis Stiftungen der "Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)"
Sprachen:
Deutsch, Englisch




