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Freitag, 18. Mai 2012

Seminare im Franchiserecht

Franchiserecht ist nicht durch ein Spezialgesetzt geregelt. Dennoch unterliegt auch dieser Rechtsbereich ständigen Änderungen, die durch die Fortentwicklung der Rechtsprechung und angrenzender, relevanter Gesetze bzw. deren Änderungen ausgelöst werden. So hat z.B. der Gesetzgeber die Muster-Widerrufsbelehrung in Bezug auf die Widerrufsfolgen an die Rechtsprechung des EuGH angepasst. Deshalb sind auch die Widerrufsbelehrungen für Franchiseverträge anzupassen. Durch unser Seminarangebot im Franchiserecht halten wir unsere Mandanten über solcherlei aktuelle Änderungen informiert. Unser Seminarangebot umfasst insbesondere folgende Themen:

  • Aktuelle Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Franchiserecht
  • Vertriebsform Franchising
  • Franchising - Entstehung und Funktionsweise
  • Franchising und Lizenzvergabe im Vergleich

 

Auf Anfrage stellen wir Seminare zu sämtlichen relevanten Themen aus dem Gebiet des Franchiserechts zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt für Franchiserecht Jan Martenstein

 

 



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