Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, insb. Handelsvertreterrecht
Durch eine maßgeschneiderte Organisation eines Unternehmens können oft Risiken und Kosten minimiert werden. Hier stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Schwerpunkt unserer Unterstützung ist dabei die Beratung im Hinblick auf Rechtsfragen des Vertriebs bzw. der Vertriebsorganisationen. In diesem Bereich ist von wesentlicher Bedeutung, welche vertraglichen Gestaltungsformen der Unternehmer mit Handelsvertretern, Vertragshändlern, Maklern usw. trifft. Gerne beraten wir z.B. bei folgenden Fragestellungen:
Wie vereinbart man wirksam ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot? Und wann ist ein solches sinnvoll?
Kann man den unerwünschten Reimport von Waren verhindern?
Wie trifft man eine wirksame Vereinbarung über Gebietsschutz?
Ohne kompetente anwaltliche Beratung erlebt man gerade bei diesen Fragen schnell unliebsame Überraschungen. So ist häufig auch das Kartellrecht zu beachten, selbst wenn der Unternehmer "gefühlt" gar nicht den Eindruck hat, dass er ein "Großer" am Markt ist. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich kompetenten Rat einholen. Wir helfen gerne.
Hauptansprechpartner / Rechtsanwälte:
RA Zdarsky, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
RA Martenstein
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