Ihr Anwalt in Frankfurt
Vertiefend zu Person & Sachgebiet NPOeine ohne Gewinnerzielungsabsicht betriebene - Non-Profit - Organisation/NGOeine Nicht-Regierungs-, also nicht staatliche Organisation, auch NRO abgekürzt
RA Franke engagierte sich bereits als Jugendlicher in gemeinnützigen Organisationen und lernte während eines Auslandsjahres in den USA verschiedene Non-Profit-Organisationen kennen. Für mehr als zehn Jahre war er Mitarbeiter in einer gemeinnützigen internationalen Organisation, bevor er die Beratung von deutschen, europäischen und US-amerikanischen Non-Profit-Organisationen, die in Deutschland tätig sind oder von Deutschland aus ihre Tätigkeiten weltweit entfalten oder z.B. durch fundraising fördern, zu seinem Tätigkeitsschwerpunkt machte.
Da die meisten gemeinnützigen Organisationen in Deutschland als eingetragene Vereine (e.V.) organisiert sind, dominierten zunächst Rechtsfragen rund um den eingetragenen Verein auch unsere Beratungspraxis, während der nicht eingetragene Verein und Stiftungen Einzelfälle waren. Durch die Reform des Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts in den Jahren 2000Gesetz zur weitern steuerlichen Förderung von Stiftungen vom 25. Juli 2000 in BGBl 2000 Teil I, Seite 1033, zum 1. Januar 2000 in Kraft getreten. bzw. 2002StiftModG vom 15 Juli 2002 in BGB1 2002 Teil, Seite 2634 rückten indes vermehrt Stiftungen in den Fokus. Seither hat die Gründung und Betreuung von rechtsfähigen wie auch einer Vielzahl von treuhänderischen Stiftungen in unserer Beratungspraxis sprunghaft zugenommen*Allein in den zurückliegenden 6 Jahren wurden beinahe so viele Gründungen rechtsfähiger Stiftungen registriert wie in der letzten Dekade des 20. Jahrhunderts (mind. 5700); mit anderen Worten: in den letzten 10 Jahren wurden die Hälfte aller existierenden rechtsfähigen Stiftungen (rund 7.200 von 14.401!) gegründet. 2006 ist mit 899 Neugründungen Rekordjahr. Die Anzahl neugegründeter nicht rechtsfähiger Stiftungen sind mangels Register nicht bekannt, liegen aber um ein Vielfaches darüber.. Darüber hinaus haben sich in den letzten Jahren auch immer stärker die „alternativen“ Rechtsformen in das Beratungsfeld geschoben, und man darf gespannt in die Zukunft blicken, was die Reform der GmbH und der britischen Limited wie die Schaffung der in Planung befindlichen Europäischen Privatgesellschaft (EPG) für den Non-Profit-Sektor an Impulsen und Chancen bieten wird.
Die meisten von uns beratenen Organisationen, kommen aus dem kirchlichen, religiösen und/oder karitativen, mildtätigenu.a. Altersheime, Kinderhilfswerke, Lebensrettung, Katastrophenhilfe, Rettungshunde... Umfeld, aber auch andere Bereiche wie Tierschutz*u.a. Bären und Tiere in Tierparks... und Kultur*u.a. Universitäten, städtische Kulturvereine, Volkshochschulen, Gesangvereine... finden sich regelmäßig wieder. Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Vereinsrecht sind in den letzten 10 Jahren aber auch vermehrt andere in die Rechtsform des Vereins gekleidete Körperschaften, wie nationale Wirtschafts- und Wissenschaftsverbände, dauerhaft Mandanten unserer Kanzlei geworden.
Unsere Beratungstätigkeit war von Anfang an nicht auf die StifterhauptstadtFrankfurt am Main liegt mit deutlichem Abstand noch vor Hamburg und Bonn Frankfurt am Main und das Rhein-Main-Gebiet beschränkt, sondern erstreckt sich bundesweit. Im Gegensatz zu den durch Bundesgesetze geregelten Normen des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechts erforderte die frühere Zersplitterung des Stiftungsrechts vertiefte Kenntnisse der jeweiligen Landesgesetze, was sich durch die Reform des StiftungsrechtsStiftModG vom 15 Juli 2002 in BGB1 2002 Teil, Seite 2634 im Wesentlichen überholt hat. Allerdings macht sich die Kenntnis der jeweiligen landesrechtlichen Besonderheiten zumindest im Umgang mit den Stiftungsbehörden, wie auch den Finanzämtern vor Ort nach wie vor positiv bemerkbar. Dem entsprechend betreuen wir Mandanten vom Bodensee bis nach Schleswig-Holstein, von der polnischen bis an die französische Grenze.
Unser Beratungsangebot reicht von der Beantwortung von Einzelfragen über die gutachterliche Stellungnahme zu komplexen Problemen bis hin zur Gründung und Umstrukturierung, z.B. nach dem Umwandlungsgesetz. Die Beratung bei der inhaltlichen und/oder organisatorischen Vernetzung von gemeinnützigen Organisationen über Ländergrenzen hinweg wird insbesondere von unserer internationalen Klientel sehr geschätzt. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht, und zwar bundesweit.
Über die Einzelfallberatung hinaus schätzen viele Organisationen auch die Möglichkeit der langfristigen begleitenden Beratung. Auf diese Weise können wir mit unserem Know-how nicht nur angepasst auf die sich ständig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen adäquat reagieren, sondern entsprechend der individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Organisation auch pro-aktiv Optimierungen anregen.
So informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen, wie die 2007 verabschiedete Gemeinnützigkeitsreform 2007Reform im Gemeinnützigkeitsrecht oder die schon erwähnten neuen bzw. reformierten Körperschaftsformen*Limited, GmbH und EPG* und prüfen bereits im Vorfeld, welche der Neuerungen für den jeweiligen Mandanten von Bedeutung sein könnten, um aktiv am Markt agieren zu können. Denn schon lange reicht es für gemeinnützige Organisationen nicht mehr, nur Gutes zu tun und darüber zu reden, vielmehr ist die rechte Gestaltung für deren Marktfähigkeit Voraussetzung.
Darüber hinaus sind im Rahmen solcher Dauerberatungen auch besondere Vergütungsvereinbarungen möglich. Sprechen Sie uns darauf an.
Auch die anderen Rechtsgebiete, die in unserer Kanzlei FZFFranke & Zdarsky in Frankfurt - Rechtsanwälte und Fachanwälte. betreut werden, sind bewusst so ausgewählt, dass die meisten Rechtsfragen unserer Mandanten "aus einer Hand" beantwortet werden können, so z.B. Fragen zum Arbeitsrecht, zu Aufenthalts- und Arbeitsmöglichkeiten für ausländische Mitarbeiter, zum Recht rund um die Immobilie (Baurecht, Miet- und Pachtverhältnissen), zum Erbrecht, zu Marken- und Urheberrecht (gewerblicher Rechtsschutz), zu Vertragsrecht, bis hin zu alternativen Schlichtungsmöglichkeiten (Mediationen, Schiedsgericht), aber auch Detailfragenaus anderen Rechtsgebieten, wie z.B. zum Datenschutz, soweit sie für die Körperschaft relevant ist.
Bei weitergehenden Fragen zur Unternehmensberatung und Öffentlichkeitsarbeit sowie zum Fundraising (z.B. auch EU-Mittel) kooperieren wir mit entsprechenden Spezialisten.
Auch in der Zukunft werden wir bei der Auswahl der von uns bearbeiteten Rechtsgebiete, den Schwerpunkt darauf legen, dass sie Ihnen weiterhelfen, getreu unserem Leitgedanken:
"Wir wollen Sie (rechtlich) freisetzen,
Ihren Auftrag noch besser zu erfüllen."
Martin Franke
Rechtsanwalt
Stand: 03/09

