MoMiG
Am 1. November ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMIG) in Kraft getreten.
Zwar kam es nicht zur zunächst geplanten Absenkung des Mindeststammkapitals (nach wie vor 25.000 Euro): Lediglich die Gründung von Ein-Personen-GmbHs wurde vereinfacht, weil künftig für die nicht eingebrachten Stammkapitalanteile keine Bürgschaft mehr erforderlich ist. Bei Gründung müssen - wie bei einer Mehr-Personen-GmbH - nur noch 12.500 Euro nachgewiesen werden.
Neu hinzu gekommen ist aber die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" (auch als Mini-GmbH bezeichnet) - als Vorform zur klassischen GmbH, die mit 1 Euro, also defacto ohne Eigenkapital und bei Benutzung des vorgegebenen Musters auch innerhalb weniger Tage gegründet werden kann.
Mehr zum Thema, insbesondere die Mini-GmbH als Alternative zum steuerbegünstigten Verein....
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