Vorgehen bei einem Rückruf
Die Durchführung eines Rückrufes ist für ein Unternehmen aus mehreren Gründen heikel:
- Der gute Ruf steht in Gefahr
- Es drohen hohe Kosten
Umso wichtiger ist es, einen Rückruf gut zu planen.
In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob ein Rückruf geboten ist. Die Erfahrung lehrt, dass Unternehmen oft zu früh und voreilig zu dem Schluss gelangen, dass ein Rückruf zwingend geboten sei. Eine sorgfältige Analyse der Eintrittswahrscheinlichkeit und der zu erwartenden Schäden hilft hier, voreilig falsche Entscheidungen zu treffen.
Steht allerdings fest, dass ein Rückruf zu erfolgen hat, so stellt sich die Frage nach dem angemessenen Vorgehen. Je nach Vertriebsstruktur ist der Rückruf öffentlich durchzuführen oder durch direkte Ansprache der Kunden. Maßstab muss allerdings immer die Vermeidung von Gefahren sein, nicht die Kostenfolge.
Parallel sind zumindest bei Verbraucherprodukten auch die Aufsichtsbehörden zu informieren.
Ohne anwaltlichen Rat sind Unternehmen oft überfordert bei der Entscheidungsfindung und der Durchführung.
Bei allem ist stets zu bedenken, dass die Entscheidungsträger des Unternehmens auch einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sein können, wenn sie nicht angemessen und zügig handeln.

