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Montag, 06. Februar 2012

Abmahnwelle angekündigt

In Pressemeldungen kündigt die Musikindustrie, also u.a. Sony, BMG und andere einschlägige Unternehmen, wiederholt an, dass man eine neue Welle von Abmahnungen anstoßen will. Beabsichtigt soll sein, tausende Abmahnungen auszusprechen.

Mit dieser Initiative will man massiv gegen illegale Musik-Downloads vorgehen. Ansatzpunkt ist dabei weniger der konkrete Download. Vielmehr wird bisher regelmäßig nur derjenige abgemahnt, der Dateien bewusst oder unbewusst zum Download zur Verfügung stellt. Dies ist leichter zu ermitteln.

Ermöglicht und erleichtert wird diese neue Initiative durch eine Gesetzesänderung, wonach die Industrie Auskunftsansprüche direkt bei den Internetprovidern angeblicher Rechtsverletzer geltend machen kann und somit schneller als bisher ermitteln kann, welcher Internet-Anschlussinhaber hinter einer konkreten Internetadresse steht.

Verteidigung möglich

Wer hier versucht, diese Angriffe selbst abzuwehren, um Kosten zu sparen (Rechtsschutzversicherungen zahlen urheberrechtliche Streitigkeiten in aller Regel nicht, da es einen ausdrücklichen Haftungsausschluss gibt), wird häufig am Ende mehr zahlen müssen als im Falle einer kompetenten Beratung. Je nach Einzelfall muss man prüfen, ob es sich empfieh

  • eine Unterlassungserklärung abzugeben,
  • die geforderte Erklärung zu modifizieren,
  • Zahlungsansprüche anzuerkennen oder
  • über mögliche Forderungen zu verhandeln.

Es gibt durchaus Verteidigungsmöglichkeiten gegen solche Abmahnungen. Daher empfiehlt sich nach Erhalt solcher Abmahnungen, schnell mit kompetenter Hilfe das Vorgehen und mögliche Strategieen abzustimmen.

Ihr Ansprechpartner / Rechtsanwalt: RA Zdarsky, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

 

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