Urheberrecht und Verlagsrecht
Unter Urheberrecht versteht man das Recht an kreativer Gestaltung. Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz ist anders als bei Patenten oder Design nicht eine Eintragung bei einem Register. Vielmehr genügt es, dass der Urheber ein hinreichend eigenständiges Werk erstellt hat. Wesentliche Grundlage ist das deutsche Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG).
Nicht dem Schutz des UrhG unterfällt dagegen regelmäßig die funktionelle Designgestaltung von Gebrauchsgegenständen. Hierfür sieht das Geschmacksmusterrecht eine Eintragung in das Geschmacksmusterregister vor als Schutzvoraussetzung.
Das Urheberrecht befindet sich derzeit in einem gravierenden Wandel. Wir befinden uns, so verlautet es allerorten, auf dem Weg zu einer Informationsgesellschaft. Der Schutz der Urheberrechte im Internet und die Rechtsverfolgung bei Verletzungen durch Dritte bringt erhebliche rechtliche Probleme mit sich.
Ebenso ist die Frage der angemessenen Vergütung für eine Nutzung von neuen Werken jüngst gesetzlich neu geregelt worden.
Rechtsprobleme stellen sich auch bezüglich ursprünglich nicht für eine digitale Nutzung vorgesehener Werke.
In mehreren Bereichen hat der Gesetzgeber insbesondere auch zur Umsetzung von EG-Richtlinien gerade in jüngster Zeit die Rechtslage erheblich modifiziert. Der sog. "Zweite Korb" der Umsetzung von EG-Richtlinien in nationales deutsches Recht ist inzwischen Gesetz geworden, und schon spricht man über einen "dritten Korb", über den zwischen Bundesregierung und beteiligten Verbänden und Interessengruppen die Diskussionen in vollem Gange sind. Ruhe an der gesetzgeberischen Front ist daher nicht abzusehen.
Umso wichtiger ist es, in dieser Situation rechtlich informiert zu sein. Gerade Verleger und Urheber, aber auch die Nutzer sollten über den rechtlich aktuellen Stand gut informiert sein. Wir unterstützen Sie gerne, insbesondere durch
- Vorfeldberatung
- Seminare
- Vertragsgestaltung, insb. auch zwischen Verlagen bzw. Werbeagenturen und Urhebern
- Prüfung und Beilegung von Verletzungsstreitigkeiten
Ansprechpartner / Rechtsanwälte:
RA Zdarsky, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
RAin Weigelt
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