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Freitag, 18. Mai 2012

Testamentsgestatung

Das Aufsetzen eines Testaments beinhaltet mehrere Voraussetzungen. Werden diese eingehalten, so kann jeder, auch ohne eine Notarsurkunde, sein Testament selbst errichten.

Die notarielle Beurkundung des Testaments ist in vielen Fällen nicht notwendig und verursacht somit nur unnötige Kosten.

Grundsätzlich sind bei der Errichtung eines Testaments drei Grundregeln zu beachten:

  1. Das Testament ist komplett vom Erblasser, also der, der etwas vererben möchte, mit der Hand gewschrieben.
  2. Die Unterschrift des Erblasser ist klar zu erkennen.
  3. Ort und Datum sind vermerkt.

Sind diese drei Grundregeln befolgt, so spricht nichts gegen die Wirksamkeit eines Testaments ohne die Hinzuziehung eines Notars.

 

Inhaltlich gibt es dennoch viel zu beachten. Hier sollten Sie sich kompetent beraten lassen und die verschiedenen Optionen mit Ihrem Anwalt für Erbrecht genau abwägen.

Wenn Sie ein Testament errichten möchten, sollten Sie sich zunächst die folgenden Fragen stellen:

  • Was möchte ich vererben (Wie sieht also mein Vermögen aus?)
  • An wen möchte ich es vererben (Wer soll Erbe werden?)
  • Möchte ich etwa meine gesetzlichen Erben, etwa Ehefrau, Kinder und Enkel, enterben (Wer bekommt nur den Pflichtteil oder ist der überhaupt nötig?)
  • Möchte ich über meinen Tod hinaus noch etwas regeln, etwa Grabpflege oder Spenden (Wen kann ich bedenken?)

Gerne stehen wir Ihnen für die Gestaltung eines Testaments beratend zur Seite.

Ansprechpartner ist Ihr Anwalt für Erbrecht in Frankfurt: Rechtsanwältin Sara Manzke

 

 



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