Ehevertrag für Unternehmer...für Selbständige ein Muss
Nach der neusten Rechtsprechung des BGH wird nunmehr auch der sog. "Goodwill" eines Unternehmens beim Zugewinnausgleich berücksichtigt (BGH, Urteil vom 09.02.2011, X II ZR 40/09) .
Dies führt oft zu katastrophalen Folgen für das Unternehmen.
Um dies zu verhindern ist der Ehevertrag das Instrument Nummer 1.
Als Komplettlösung kommt nach wie vor die Gütertrennung in Betracht- mit all seinen Vor- und Nachteilen sowie dem Risiko der sich ändernden Rechtsprechung.
Weniger drastisch, doch ebenso sinnvoll kann aber auch schon eine sog. "modifizierte Zugewinngemeinschaft" sein. Diese lässt lediglich den Betrieb und das damit im Zusammenhang stehende Vermögen außen vor und hält oft die übrigen Regelungen des Zugewinnausgleichs aufrecht.
Für Fragen rund um das Thema "Ehevertrag" stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Ansprechpartner/Rechtsanwalt: RA Franke und RAin Manzke
"Wir wollen, dass Sie und Ihre Kinder (wieder) eine Zukunft haben."
Sara Manzke
Martin Franke
RA und Fachanwalt für Familienrecht
Stand: 03/12
