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Montag, 06. Februar 2012

Beschleunigung des Scheidungsverfahrens jetzt möglich

Das FamFG erleichtert die Abtrennung von Folgesachen, insbesondere auch des Versorgungsausgleichs aus dem Gesamtverfahren (§ 140 FamFG). Dadurch können Ehen ab dem 01.09.2009 schneller geschieden werden.

Wenn beide Parteien hieran interessiert sind, dürften auch die Voraussetzung für die Abtrennung des Versorgungsausgleichs kein Problem sein (Abs. 2 Ziff. 4). Das FamFG schreibt nämlich vor, dass für die Abtrennung des Versorgungsausgleichs

·               übereinstimmend die Abtrennung beantragen,

·               die Ehegatten die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorgenommen haben und

·               eine Frist von drei Monaten, die grundsätzlich mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags beginnt.

Die Frist soll dem Gericht ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte im Versorgungsausgleich einholen zu können. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Versicherungskonten der Ehegatten geklärt sind, was wiederum mit guter Vorbereitung aufgrund entsprechender Beratung in der Trennungsphase erheblich beschleunigt werden kann.
Hinweis: Das verfrühte Einreichen eines Scheidungsantrags hilft hier nicht weiter, da die Frist erst mit Ablauf des Trennungsjahres beginnt (Abs. 4).

Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber auch soweit mitgedacht, dass die in diesen Fällen regelmäßig gewünschte, weil Kosten sparende anwaltliche Vertretung nur einer Partei ausdrücklich im Gesetz ermöglicht ist und zwar auch für den notwendigen übereinstimmenden Antrag auf Abtrennung (§ 114 Abs. 4 Nr. 4).

Im Durchschnitt dauerte ein Verfahren vor der Einführung des FamFG 10,7 Monate, was zumindest bei einvernehmlichen Scheidungen im Wesentlichen auf den nicht abgeschlossenen Versorgungsausgleich zurück zu führen war. Nach der Einführung des FamFG ist mit erheblichen Verkürzungen zu rechnen. Dann können Ehen schon nach drei Monaten entscheidungsreif sein, wenn die Ehepartner einen gemeinsamen Abtrennungsantrag stellen.

 

Gern stehe ich Ihnen für weitere bzw. vertiefende Fragen zur Verfügung. Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf.

"Wir wollen, dass Sie und Ihre Kinder (wieder) eine Zukunft haben."

Martin Franke
RA und FA für FamR
Stand: 09/09

 



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