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Sonntag, 05. September 2010

Ehe- und Familienrecht

Bei allen Fragen rund um das Ehe- und Familienrecht unterstützen wir Sie, insbesondere

  • bei der Prüfung und Abfassung von Eheverträgen (Ist ein Abschluss für mich sinnvoll oder gar erforderlich?)
  • bei allen Fragen rund um Trennung
    • Unterhaltsfragen - Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt
    • bei Abänderung und Anpassung von Unterhaltstiteln
    • bei Auseinandersetzung mit den Sozialträgern

  • Umgangs- und Sorgerechtsfragen
  • bei Streitigkeiten, die den Persönlichkeitsschutz betreffen (Gewaltschutzgesetz)
  • bei der Scheidung
    • Online-Scheidung?!
    • einvernehmliche Scheidung
    • (formal) streitige Scheidung

  • beim Versorgungsausgleich und der Absicherung im Alter
  • bei der Regelung von Hausrat und der Ehewohnung
  • bei dem richtigen Umgang mit Zugewinn und seiner Verteilung
  • Besonderheiten wie
    • binationale Ehen und ausländisches Recht


Der sachgerechte Ausgleich ist die beste Grundlage und die Voraussetzung für eine echte einvernehmliche Scheidung und für Schritte in die Zukunft, auch wenn dieser Ausgleich manchmal erst errungen werden muss. Dies gilt für Sie wie auch besonders für eventuell vorhandene gemeinsame Kinder. Hierbei möchte ich Ihnen helfen.

Solange und soweit sich in diesem Prozess Chancen zeigen um einvernehmliche Lösungen zu finden und wirksam zu vereinbaren, soll diesem der Vorrang gegeben werden vor unumkehrbaren endgültigen Entscheidungen. Allerdings kann und wird es im Interesse unserer Mandanten nicht hingenommen, wenn Partner meinen, Fakten schaffen zu müssen, um ihr - vermeintliches - Recht einseitig durchzusetzen.

Ich bin seit 1990 als Rechtsanwalt beim Landgericht und Oberlandesgericht in Frankfurt am Main zugelassen und auf dem Gebiet des Familienrechts als Fachanwalt tätig.
Meine Kollegen in der Kanzlei unterstützen die Beratung soweit erforderlich in den Bereichen des Erbrechts, Gesellschaftsrechts und Zuwanderungsrechts. Auf Wunsch und Bedarf beziehen wir auch unseren Notar mit ein.
Gern beraten wir Sie auf allen Rechtsgebieten des Familien- und Erbrechts und vertreten Sie an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Neben der fachlichen Kompetenz engagieren wir uns für Sie und setzen uns dafür ein, sachgerechte Ergebnisse für Sie und Ihre Zukunft zu erreichen. Aufgrund unseres Verständnisses von Ehe, Familie und damit auch von Trennung bieten wir auch - da wo es sinnvoll und aussichtsreich erscheint - außergerlichtliche Schlichtungsmöglichkeiten (Schlichtung, Mediation usw.) an. Überdies arbeiten wir  mit Fachleuten aus angrenzenden juristischen Gebieten wie z. B. Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern oder auch Rentenberatern zusammen und können weitere hilfreiche Angebote vermitteln, die aus anderen, nicht juristischen Fachgebieten stammen (z.B. Familientherapeuten/Eheberater).

Um die hohe Qualität der Beratung laufend weiter zu gewährleisten, nehme ich regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil, was durch entsprechende Zertifikate dokumentiert wird.
Ich würde mich freuen, Ihre Interessen vertreten zu dürfen.

Auch in der Zukunft werden wir bei der Auswahl der Rechtsgebiete, die in unserer Kanzlei vertieft werden, gezielt darauf achten, dass sie Ihnen weiterhelfen, getreu unserem Leitgedanken:
"Wir wollen, dass Sie und Ihre Kinder (wieder) eine Zukunft haben."

Ansprechpartner / Rechtsanwalt: Fachanwalt für Familienrecht RA Franke 

Bei Fragen, Problemen oder für eine umgehende Beratung bitte hier klicken.

 



FZF Rechtsanwälte
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Fax 069 / 79 50 06 - 99
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