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Sonntag, 05. Februar 2012

Ehe-, Familien- und Erbrecht

Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei umfasst das Recht rund um das wichtige Gebiet Ehe und  Familie. Hier stehen wir Ihnen gern zur Seite, wenn aufgrund von Veränderungen akuter Handlungsbedarf besteht. Unerlässlich erscheint uns allerdings auch die Vorsorge in guten Zeiten, sei es vor der Eheschließung durch vernünftige Eheverträge, sei es als Vorsorge für zukünftige Generationen. Hierbei ist das Erb- und Familienrecht zudem als wichtiges Instrument zur Sicherung von Unternehmen nicht zu unterschätzen.

Gerne stehen wir Ihnen im Hinblick auf die Gestaltung Ihres Testaments beratend zur Seite. Sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich lässt sich so vorsorgend Streit und Unmut innerhalb der Familie vermeiden.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, sich auf den nachfolgenden Seiten ein wenig näher zu informieren.


Für Ihre Fragen und Wünsche stehen wir gern zur Verfügung. (Klicken Sie bitte hier.)

Im Familienrecht betreuen Sie Fachanwalt für Familienrecht Martin Franke in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Sara Manzke

 



FZF Rechtsanwälte
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