Ehe-, Familien- und Erbrecht
Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei umfasst das Recht rund um das wichtige Gebiet Ehe und Familie. Hier stehen wir Ihnen gern zur Seite, wenn aufgrund von Veränderungen akuter Handlungsbedarf besteht. Unerlässlich erscheint uns allerdings auch die Vorsorge in guten Zeiten, sei es vor der Eheschließung durch vernünftige Eheverträge, sei es als Vorsorge für zukünftige Generationen. Hierbei ist das Erb- und Familienrecht zudem als wichtiges Instrument zur Sicherung von Unternehmen nicht zu unterschätzen.
Gerne stehen wir Ihnen im Hinblick auf die Gestaltung Ihres Testaments beratend zur Seite. Sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich lässt sich so vorsorgend Streit und Unmut innerhalb der Familie vermeiden.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, sich auf den nachfolgenden Seiten ein wenig näher zu informieren.
Ansprechpartner / Rechtsanwalt: Fachanwalt für Familienrecht RA Martin Franke
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