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Sonntag, 05. Februar 2012

Aktuell

BAG erweitert den Spielraum bei den sachgrundlosen Befristungen beim selben Arbeitgeber. Mehr...

BAG macht erneut die Überprüfung von Klauseln für freiwillig gewährte Gratifikationen, z.B. Weihnachtsgeld, in Verträgen notwendig. Unbedingt beachten...

BEM (§ 84 SGB IX) ist in allen Betrieben und für alle Mitarbeiter unbedingt zu beachten.  BAG stellt in mehreren Entscheidungen klar, welche Auswirkungen die (Nicht-) Durchführung des BEM auf ein anschließendes Kündigungsverfahren an. Mehr hierzu...

Der EGMR versucht in zwei Entscheidungen zum kirchlichen Arbeitsrecht eine Unterscheidung deutlich zu machen, die aber keiner so Recht nachvollziehen kann. Welche Auswirkung haben diese Entscheidungen für die Praxis in Tendenzbetrieben. Lesen Sie weiter...

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden zunehmend unter Zuhilfenahme anwaltlicher Unterstützung ausgetragen. Richtig verstandene Hilfe setzt allerdings bereits beim Vertragsschluss an und ist somit streitvermeidend. Hier bieten wir Hilfe bei der Konzeption der Überprüfung von Verträgen.

Sollte es zu arbeitsrechtlichen Unstimmigkeiten oder Streit kommen, sind wir für Sie da:

  • Kündigung eines Arbeitnehmers,
  • Abmahnungen,
  • Streitigkeiten über Gehaltsansprüche und Zusatzleistungen
  • Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement BEM
  • Zeugnisstreitigkeiten.

 

Wir beraten auch bei den Besonderheiten des kirchenlichen Tendenzbetriebs.

Wir bieten grundsätzlich auch, soweit möglich und sinnvoll, alternative Schlichtungsmöglichkeiten an bzw. unterstützen Sie in entsprechenden Verfahren.

Ansprechpartner / Rechtsanwalt: RA Franke

Bei Fragen, Problemen oder für eine umgehende Beratung bitte hier klicken.


"Wir wollen helfen unnötige Konflikte zu vermeiden
und nötige sachgerecht zu lösen
."

Martin Franke
Rechtsanwalt
Stand: 04/11

 



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