FZF Rechtsanwälte

Franke Hantschel Kurzius PartmbB aus Frankfurt

Die Kanzlei FZF Rechtsanwälte ist Ihr Spezialist für Non-Profit-Organisationen und dem Immigrationsrecht mit Sitz in Frankfurt. Seit über 20 Jahren beraten wir Sie als Experten für Vereine, Verbände, Stiftungen, Gewerkschaften und GmbHs im gesamten Bundesgebiet  sowie auch im internationalen Kontext.

Einer unserer Schwerpunkte ist die Beratung und Vertretung im dritten Sektor, dort im Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Arbeitsrecht, der Arbeitsmigration  bzw. Fachkräfteeinwanderung sowie dem Aufenthaltsrecht. Unsere Anwälte sind selbst leitend ehrenamtlich engagiert und dadurch in der Lage, die Situation der Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte nachzuvollziehen.

Individuelle Lösungen für Ihre Themen sind unser Ziel. Hierzu greifen wir - wenn nötig - auf ein breites und langjähriges Netzwerk an spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern zurück.

Über uns
Non-Profit Rechtsanwalt Frankfurt

Non-profit

Seit ihrer Gründung hat sich unsere Kanzlei für ein Engagement jenseits eines unmittelbaren Gewinnstrebens eingesetzt und wurde so zum Spezialist für Vereine und noch viel mehr...
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Immigration Rechtsanwalt Frankfurt

IMMigration

Wir leben und arbeiten in einer globalen Welt.  Die Immigration von Menschen ist heute fester Bestandteil der täglichen Arbeit in den Organisationen und Unternehmen unserer Mandanten...
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„Der Kluge sucht sich guten Rat“

Salomo

Beiträge

Vereinsrecht Rechtsanwalt Frankfurt Beitrag

Änderung für nicht rechtsfähige Vereine zum 1.1.2024: Rechtsprechung wird endlich gesetzlich verankert

Die bereits bestehenden Grundsätze hat der Gesetzgeber nun ausdrücklich in einer neuen Fassung des § 54 BGB niedergeschrieben. In der Praxis ändert sich für nicht
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Gemeinnützigkeit Rechtsanwalt Frankfurt Beitrag

Das Zuwendungsempfängerregister

Zum 1.1.2024 wurde das Zuwendungsempfängerregister (ZER) eingeführt Seit dem 1.1.2024 führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das sogeannnte Zuwendungsempfängerregister. Hier werden alle gemeinnützigen Organisationen erfasst,
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Non-Profit Rechtsanwalt Frankfurt Beitrag

FZF als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für Non-Profit-Organisationen

FZF Rechtsanwälte bietet für Non-Profit-Organisationen die Einrichtung sowie Bearbeitung einer internen Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Pflicht für interne Meldestelle gilt ab 17. Dezember
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Vereinsrecht Rechtsanwalt Frankfurt Beitrag

Zulässigkeit der Eventualversammlung – Was ist zu beachten?

Ausgangslage – wann ist eine Eventualversammlung nötig Viele Vereine enthalten Satzungsregelungen, die erhöhte Anforderungen an die Beschlussfähigkeit stellen, beispielsweise wenn bestimmte Beschlüsse mit einer tragenden
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Vereinsrecht Rechtsanwalt Frankfurt Beitrag

Haftung der Mitglieder im nicht eingetragenen Verein

Über die Haftung im nicht eingetragenen Verein.
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Immigration Rechtsanwalt Frankfurt Beitrag

Wir gratulieren… !

Wir gratulieren unserer Mitarbeiterin Frau Anahita Gholami Kohan zu ihrem „sehr guten“ Abschluss ihrer Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte!!!
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Vereinsrecht Rechtsanwalt Frankfurt Beitrag

Die häufigsten Fehler bei der Vorstandswahl in der Mitgliederversammlung

Hier zeigen wir Ihnen die häufigsten Fehler bei der Vorstandswahl im Verein.
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Stiftung Rechtsanwalt Frankfurt Beitrag

§ 32 Abs. 2 BGB-neu – Virtuelle Sitzungen auch für Stiftungen möglich

Der am 9. Februar 2023 beschlossene Gesetzesenwurf für den neuen Absatz 2 in § 32 BGB, gilt auch für Stiftungen. Aktuell ist § 32 BGB
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Gemeinnützigkeit Rechtsanwalt Frankfurt Beitrag

Verlängerung der gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 15.12.2022 die bestehenden Billigkeitsregelungen zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen
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Stiftung Rechtsanwalt Frankfurt Beitrag

Neuer § 84a BGB – Haftung des Vorstands nach der Stiftungsrechtsreform zum 01.07.2023

Stiftungsrechtsreform zum 01.07.2023 Aufgrund einer umfangreichen Reform treten ab dem 01.07.2023 weitreichende Änderungen des BGB-Stiftungsrechts in Kraft. Danach gilt bezüglich der Haftung des Vorstands im
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