Sie sind hier: Gebühren / Vergütungsvereinbarung/ Gebührenrechner
Montag, 06. Februar 2012

Vergütungsvereinbarungen

In aller Regel werden wir aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts eine Vergütungsvereinbarung abschließen. In der Regel wird entweder eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt oder aber eine Abrechnung nach einem vereinbarten Zeithonorar. In geeigneten Fällen bieten wir auch Pauschalvereinbarungen an. Sprechen Sie uns hierauf an.

Sofern wir Zeithonorare vereinbaren, beginnen diese üblicherweise ab EUR 220,00 zzgl. USt. (EUR 261,80 brutto). In begründeten Einzelfällen kann hiervon auch nach unten abgewichen werden. So bieten wir steuerbegünstigten Organisationen unter bestimmten Umständen einen herabgesetzten Stundensatz an.
Die Höhe des Stundensatzes berücksichtigt sowohl die Schwierigkeit und Komplexität des jeweiligen Falles als auch den Grad der Spezialisierung des Ihren Fall bearbeitenden Anwalts.

Dauermandanten bieten wir den Abschluss von Beraterverträgen zu fixen Monatspauschalen und/oder mit flexiblen Stundenkontingenten an. Wenn Sie hieran interessiert sind, sprechen Sie uns gerne an.

Für besondere Bereiche, z.B. Schutzrechtsrecherchen und Schutzrechtsanmeldungen, haben wir eine eigene Gebührentabelle erstellt, die Sie unter Schutzrechtsanmeldungen finden.

Wird keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen, so fallen bei uns die Gebühren an, wie sie im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt sind. Die Kosten können sie über die nachfolgenden Links ermitteln. Dort finden Sie auch weiter gehende Informationen rund um das Rechsanwaltsvergütungsgesetz, übersichtliche Gebührentabellen und vieles mehr.

 



FZF Rechtsanwälte
Franke & Zdarsky
Ludolfusstr. 2-4
60487 Frankfurt am Main
Fon 069 / 79 50 06 - 0
Fax 069 / 79 50 06 - 99
kanzlei(at)fzf.de