Der Arbeiter ist seines Lohnes wert!
Um Sie gut und kompetent beraten können, ist es erforderlich, dass wir qualifiziertes Personal und Mitarbeiter, geeignete Kanzleiräume sowie Technik vorhalten, regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen durchführen und auch wir müssen von unserer Arbeit leben können.
Darüber hinaus variieren die an uns herangetragenen Aufgaben von einfachen und damit schnell zu beantwortenden Rechtsfragen bis zur Betreuung hoch komplexer Lebenssachverhalte mit zum Teil existenzieller Bedeutung für den Mandanten. In manchen Fällen geht es um einen definierten Geldbetrag, während sich in anderen Fällen die Bedeutung des Falls nur schwer in Euro ausdrücken lässt. Überdies ist zu unterscheiden, ob es um eine Beratung geht, eine außergerichtliche Verhandlung oder ob ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist. Auch bieten sich in den einzelnen Rechtsgebieten sehr unterschiedliche Abrechnungsmodelle als sinnvoll an. Maßgeblich in der Rechtsberatung sind die Vorgaben des Gesetzgebers im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Da die Anfragen aber so unterschiedlich sind wie das Leben selbst, kann es nicht das eine gerechte Vergütungssystem geben, das allen gerecht wird. Daher hat der Gesetzgeber seit Sommer 2006 die Möglichkeit eingeräumt, weitgehend frei die Gebühren auszuhandeln. Unser Anliegen ist es, Sie in jedem Fall offen und transparent über die anfallenden Kosten und Gebühren zu unterrichten. Fragen Sie daher gern zu Beginn wie auch im weiteren Verlauf der Beratung nach, wenn Ihnen etwas unklar ist.
Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 9 RVG bitten wir Sie vor Übernahme eines Mandats regelmäßig um einen Vorschuss auf das zu erwartende Honorar. Dieser Vorschuss wird selbstverständlich vollständig auf unsere Zwischenrechnung(en) oder die Abschlussrechnung angerechnet.
