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Evangelische Allianz Deutschland

Gewachsene Strukturen verschlanken!

Der „Evangelische Allianz in Deutschland e.V.“ (EAD, ehemals DEA) ist ein Netzwerk evangelikaler Christen aus verschiedenen Kirchen und Gemeinschaften, die durch eine gemeinsame Glaubensbasis verbunden sind. Es handelt sich um den deutschen Zweig der bereits 1846 in London gegründeten internationalen Gebetsbewegung. Ziel war damals wie heute die Einheit der Christen, gemeinsames Beten, gemeinsamer Glaube, gemeinsames Bezeugen des Evangeliums und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.

Der Deutsche Zweig ist schon kurz danach 1851 in Bad Blankenburg in Thüringen errichtet worden, wo auch heute (wieder) unser Sitz ist. Der eingetragene gemeinnützige Verein bildet die Klammer eines Netzwerks aus rund 900 „Ortsallianzen“ sowie 370 ideell mit der Allianz verbundenen Vereinen und Werken und repräsentiert ca. 1,3 Millionen Christen in Deutschland.

Einem solchen vielschichtigen und heterogenen Netzwerk die der jeweiligen Zeit angemessene Struktur zu geben, stellt immer eine Herausforderung dar, insbesondere, wenn ein Großteil der aktiv Mitwirkenden bereits seit Jahrzehnten dabei ist. Zusammen mit der erfahrenen Hilfe von Rechtsanwalt Franke, FZF Rechtsanwälte, wurde die in einem längeren Prozess entwickelte neue Struktur auch rechtlich erfasst und in der Satzung abgebildet, so dass die Eintragung und weitere steuerliche Anerkennung zu keinem Zeitpunkt ein Problem darstellte.

In einer ganzen Reihe unterschiedlichster (vereins-) rechtlicher Fragen wird die EAD bereits seit vielen Jahren von der Kanzlei FZF begleitet und wir sind dankbar für die verständige, immer zielführende und zügige Beratung.

Wir freuen uns noch auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit und bedanken uns für ihren Einsatz.

Frank Heinrich und Reinhardt Schink, Vorsitzende
Evangelische Allianz in Deutschland e.V.
www.ead.de

VEBS

Angesichts ständig neuer Herausforderungen
bedarf es verlässlicher Partner

Der „Verband Evangelischer Bekenntnisschulen (VEBS)“ ist Dachverband für mehr als 180 christliche Bekenntnisschulen und Kitas mit 31.000 Kindern und Jugendlichen und rund 3.000 Mitarbeitern an 115 Standorten in ganz Deutschland. Unsere Arbeit basiert auf einem Grundrecht (Art. 7 GG), was kaum bekannt ist - und noch unbekannter ist die Rechtsprechung dazu.
Nicht aber für das Thema der Kanzlei FZF Rechtsanwälte, insbesondere Herrn Francke und Frau Mandalka – sie haben sich immer wieder als außerordentlich fachkundig erwiesen.

Daher sind wir sehr dankbar, dass wir seit vielen Jahren immer wieder von der Expertise der Kanzlei FZF Rechtsanwälte profitieren durften - seien es Satzungsfragen, Empfehlungen zu Schulgründungen unserer Mitglieder, Rechtsfragen zu Tendenzbetrieb, Gender und vielen anderen Themen.
Für die kompetente Unterstützung sind wir sehr dankbar!

Prof. Dr. Wolfgang Stock
Generalsekretär
Verband Evangelischer Bekenntnisschulen e.V.
www.vebs.de

Team F

„TEAM.F – Weil jeder ein Zuhause braucht!“

 Wir setzen uns seit 35 Jahren für gelingende Beziehungen in Partnerschaft und Familie ein und haben unseren Verein mit der fachkundigen Unterstützung von FZF i.S. der Umsetzung eines Corporate Governance Konzepts zukunftsfähig aufgestellt und sagen: Herzlichen Dank für die einfühlsame Begleitung!

Christian Siegling, Vorstandsvorsitzender
Thomas Woschnitzok, Aufsichtsratsvorsitzender
www.team-f.de

Stiftung Marburger Mission

Für unser Engagement in 10 Ländern haben wir einen wertvollen Partner mit hoher Fachkompetenz an unserer Seite

Die Anfänge der „Stiftung Marburger Mission (MM)" liegen bereits im Jahr 1909 mit der Aussendung der ersten Missionarin nach China. Inzwischen sind rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in neun Ländern und im Netzwerk Ostafrika im Einsatz, um den weltweiten Auftrag Jesu Christi zu erfüllen: Brasilien (1932), Deutschland (2011) Japan (1951), Peru (1996), Russland (1993), Spanien (1987), Taiwan (1952), Thailand (1953) und Uganda (1970-1975, 1990-2015). Außerdem startete die Stiftung 2014 ein Netzwerk „Ostafrika" (Uganda, Südsudan und Kongo), das die aktive Beteiligung von ostafrikanischen Gemeinden an der Weltmission fördert.
Seit 2004 ist die Marburger Mission eine kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts in der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck mit einem Vorstand, Kuratorium und einer Missionsleitung.
Mit so vielen sehr diversen Einsatzgebieten und Arbeiten vor Ort entstehen sehr unterschiedliche Herausforderungen, die auch rechtliche Fragen mit sich bringen. Hierbei, wie auch für die Arbeit der Stiftung selbst, sind wir dankbar, einen kompetenten Partner mit der Kanzlei FZF Rechtsanwälte in Frankfurt gefunden zu haben, die uns nun bereits seit über 15 Jahren berät. Sei es in Fragen des Stiftungs- und Vereinsrechts, der wirtschaftlichen Tätigkeit von gemeinnützigen Organisationen oder Mittelverwendung im Ausland, immer haben uns die profunden und belastbaren Ergebnisse der Kanzlei FZF überzeugt. Auch bei der Erarbeitung und Gestaltung von Verträgen und besonders bei kniffligen Arbeitsrechtsfragen hat uns die hohe Fachkompetenz überzeugt. Aktuell schätzen wir diese bei einem Projekt, das Missionaren aus der ganzen Welt ihren Einsatz in Deutschland (Reverse Mission) leichter machen soll.
Die stets zeitnahe Beratung, das gute Erfassen der jeweiligen Fragestellung, die hohe Fachkompetenz und die sehr guten Ergebnisse durch die Anwälte machen die Kanzlei FZF für uns zu einem wichtigen und wertvollen Partner. Wir sind dankbar und können FZF uneingeschränkt weiterempfehlen.

Rainer Becker
Direktor der Stiftung Marburger Mission (MM)
Christina Schuh
Mitglied des Vorstands
Stiftung Marburger Mission (MM)
www.marburger-mission.org

Open Doors

Angesichts ständig neuer Herausforderungen
bedarf es verlässlicher Partner

Open Doors ist ein internationales, überkonfessionelles, christliches Hilfswerk, das sich in über 60 Ländern der Welt für Christen einsetzt, die aufgrund ihres Glaubens diskriminiert oder verfolgt werden. Das Ziel der Hilfe ist die Stärkung der Kirche dort, wo sie verfolgt und unterdrückt wird. Und Grundlage der Arbeit ist es, der in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen garantierten Religionsfreiheit Geltung zu verschaffen.
Die deutsche Niederlassung (früher „Offene Grenzen“) entstand 1980 mit Sitz in Berlin. Der 1996 gegründete Verein Open Doors Deutschland e.V. koordiniert mit inzwischen etwa 90 hauptamtlichen Mitarbeitern die Arbeit in Deutschland. Seit 2005 ist Kelkheim bei Frankfurt/M der Ort, von wo aus alle Fäden zu den verschiedenen Partnerorganisationen in die Welt hinauslaufen.

"Seit 2004 begleitet die Kanzlei FZF Rechtsanwälte nun schon unsere Entwicklung als Dienst an den verfolgten Christen in dieser Welt. Unsere dynamisch wachsenden Aufgaben im Rahmen eines weltweiten Netzwerks von Partnern werfen stets neue rechtliche Fragestellungen auf: Fragen bei der Sitzverlegung, zur Strukturanpassungen des Dienstes, Fragen zur Mittelverwendung im Ausland, Rahmenverträge mit unseren Partnern zur Sicherung der hohen Qualität unserer Arbeit oder Fragen zu Stiftungen oder in Bezug auf Flüchtlinge, die hier in Deutschland ihren Weg finden müssen … - regelmäßig konnten und können wir uns auf eine zeitnahe und hilfreiche Beantwortung und Begleitung durch die Kanzlei FZF verlassen. Danke!"

Markus Rode (Vorsitzender)
Open Doors Deutschland e. V.
www.opendoors.de

Praxisgerechte, kompetente Beratung

Der „BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Hessen e.V.“ setzt sich seit mehr als 40 Jahren ein für eine nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsweise, für Klimaschutz und erneuerbare Energien, für den Schutz der biologischen Vielfalt und den Erhalt von Lebensräumen für bedrohte Tiere und Pflanzen, für eine ökologische und tiergerechte Landwirtschaft ohne Pestizide, Gentechnik und Massentierhaltung, für gesunde Luft und sauberes Wasser und für eine umweltgerechte Mobilität. Mehr als 30.000 Mitglieder unterstützen die Ziele und Aktivitäten des BUND.
Als gesetzlich anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband verfügt der BUND über Beteiligungs- und Klagerechte. Er begleitet Planungsverfahren vom Bebauungsplan vor Ort über Straßenbauvorhaben bis hin zu Kraftwerken und Flughäfen und wehrt sich auch vor Gericht gegen umweltschädigende Vorhaben.

"Herr Rechtsanwalt Franke hat uns seit Anfang 2014 wiederkehrend zu komplexen vereinsrechtlichen Fragen beraten. Sehr zu unserer Freude erhielten wir immer zeitnah Antworten auf uns drängende Fragen. Herr Franke versteht es, Aufgabenstellungen in ihrem Kern zu erfassen und gute, praxisgerechte Vorschläge zur Lösung und Umsetzung zu unterbreiten. Das haben wir insbesondere erfahren, als wir uns an eine grundlegende Überarbeitung unserer Vereinssatzung gemacht haben. Zu dieser haben wir eine gründliche Analyse und wertvolle Verbesserungsvorschläge erhalten.

Wir sind mit der Beratung sehr zufrieden und werden mit großer Kompetenz und Engagement betreut.
Herzlichen Dank"

Michael Rothkegel, Geschäftsführer
Dirk Teßmer, Arbeitskreis Recht
BUND Landesverband Hessen E.V.

Das gegenseitige Vertrauen stimmt von Anfang an...

"Der Internationale Gideonbund ist eine bereits 1899 gegründete Vereinigung von evangelischen Geschäftsleuten und Führungskräften, die in 200 Ländern mit 280.000 ehrenamtlich tätigen Gideonmitgliedern, Neue Testamente in verschiedenen Bereichen weitergeben (Stand: 2018). Bekannt ist dieses gemeinnützige Werk u. a. durch die Bibeln im Hotelzimmer, auch Hotel-Bibel genannt.
Im Zuge einer sehr umfangreichen Satzungsänderung des deutschen Vereins hat uns Rechtsanwalt Martin Franke – nicht zuletzt durch seine fundierte Kenntnis im Bereich gemeinnütziger Werke – kompetent beraten. Unsere Arbeit basiert als Missionswerk wesentlich auf christlichen Werten. Mit Rechtsanwalt Franke haben wir jemanden gefunden, der diese nicht nur verstanden, sondern in seine Argumente und Überlegungen mit eingebracht hat. Strittige Fragen konnte er ausgewogen beantworten, sodass die geplante Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung verabschiedet werden konnte. Es war eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und bei Bedarf kommen wir gerne wieder auf die Kanzlei FZF zu."

Johannes Wendel, Geschäftsführer, Die Gideons

Moderne Satzungsstruktur für Dachverband

Der dbb Hessen, beamtenbund und tarifunion Landesbund Hessen, ist der Dachverband für 40 Gewerkschaften und berufsständige Verbände. Diese vertreten jeweils die Interessen ihrer in den Fachgebieten tätigen Mitglieder in den Landes-, Kommunal- und Bundesbehörden in Hessen.

"Um als Dachverband effektiv und möglichst ohne Konflikte im Miteinander tätig sein zu können, ist es notwendig, eine moderne Satzung zu gestalten, die die Rechte und Pflichten der Mitglieder, der Gremien und der Führungsebene klar beschreibt. Dabei soll eine solche Satzung aber auch nur das regeln, was unbedingt geregelt werden muss. Die aus dem Jahr 1958 stammende und stetig kleinschrittig veränderte Satzung des dbb Hessen bedurfte nun einer gründlichen Revision. Nachdem Mitglieder des Landesvorstandes des dbb Hessen in einem Beratungsfall die hervorragende Fachkompetenz von Herrn Rechtsanwalt Martin Franke erfahren hatten, wendete sich die dbb-Landesleitung vertrauensvoll an ihn. Der von einem Satzungsausschuss des dbb Hessen entworfene Satzungsvorschlag wurde von ihm gründlich geprüft. In Beratungsgesprächen gab Herr Franke umfangreiche Hinweise und Hilfestellungen, die dann in eine moderne Satzungsstruktur mit klaren Vorgaben mündeten.

Der dbb Hessen dankt Herrn Rechtsanwalt Franke für seine umfangreichen Bemühungen und detailgenauen Hinweise. Der mit seiner Hilfe gefertigte Satzungsentwurf wird dazu beitragen, dass die Zusammenarbeit im dbb Hessen weiter optimiert werden kann zum Wohl der Mitgliedsgewerkschaften und –verbände und der in diesen organisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes."

Thomas Müller, Stellv. Landesvorsitzender, dbb Hessen

Zügige, effektive und persönliche Beratung bei der Errichtung einer Stiftung

Die „Danke! - Stiftung Anne und Rainer Wrenger“ haben wir ins Leben gerufen, weil wir gerne unsere Dankbarkeit und unser Glück mit Menschen teilen möchten, die sich nicht auf der Sonnenseite des Lebens befinden. Durch die Stiftung möchten wir zum einen einzelnen Menschen direkt helfen, zum andern aber auch Organisationen bei ihren Hilfsangeboten unterstützen, damit die Geförderten am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Wie wohl für die meisten privaten Stifter ist die Errichtung „ihrer“ Stiftung eine einmalige Herausforderung, in der nicht nur ein Teil ihrer Finanzen, sondern auch viel Herzblut steckt. So ist für uns Stifter eine kompetente Beratung von Anfang an von großer Bedeutung gewesen. Hinzu kam, dass es uns wichtig war, den gesteckten Zeitrahmen einzuhalten.

In Rechtsanwalt Franke und seinem Team von FZF haben wir einen kompetenten Stiftungsexperten gefunden, der uns von Beginn an bis zur Errichtung der Stiftung begleitet hat. Er hat erfolgreich mit den beteiligten Behörden die notwendigen Schritte zügig abgesprochen und dabei den ziemlich ambitionierten Zeitplan eingehalten.

Wir freuen uns, dass die Kanzlei FZF Rechtsanwälte die Stiftung auch zukünftig weiter begleitet und wie bisher zeitnah bei allen Fragestellungen weiterhilft und können die Kanzlei uneingeschränkt für die Stiftungsberatung empfehlen."

Anne und Rainer Wrenger, Stifter, Danke! - Stiftung Anne und Rainer Wrenger, Frankfurt am Main

Gemeinützigkeitskompetenz gepaart mit langjähriger Vereinserfahrung

Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband ist ein Dach- und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen. Wir arbeiten überparteilich und überkonfessionell. Das unterscheidet uns von anderen Wohlfahrtsverbänden. Unter unserem Dach findet sich das gesamte Spektrum Sozialer Arbeit und sozialen Engagements. In unseren rund 800 rechtlich eigenständigen Mitgliedsorganisationen sind mehr als 55.000 hauptamtliche und 35.000 ehrenamtliche Mitarbeiter_innen beschäftigt. Bei solch gewachsenen, aber auch komplexen Strukturen ist es nicht immer leicht, zeitnah wichtige Änderungswünsche auch in die richtigen satzungsrechtlichen Formen zu packen, die den Ansprüchen der Finanzverwaltung und des Registergerichts gerecht werden. RA Franke und sein Team von FZF erleben wir hierbei als kompetente Berater, die verstehen, was gewollt ist und dies praxisgerecht in einer guten Lösung umsetzen. Hervorzuheben sind die ein unendlich erscheinender Erfahrungsschatz und Kompetenz im gemeinnützigen Bereich, was selten bundesweit zu finden ist. Schnelle Erfassung struktureller Zusammenhänge und Einfühlungsvermögen bei komplexen und kniffligen Sachverhalten sowohl im Vereins- und/oder Verfahrensrecht. Wir werden mit der Kanzlei eine Kooperation auch mit Blick auf unsere rd. 800 Mitgliedsorganisationen eingehen. Gern empfehlen wir FZF Rechtsanwälte weiter."

Peter Miessner, Stv. Landesgeschäftsführer, Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.V.

Seminare mit RA Martin Franke regelmäßig ausgebucht

Das BürgerKolleg Wiesbaden ist eine Einrichtung der Wiesbaden Stiftung (Motto: „Wir machen Bürger stark fürs Ehrenamt“) und wird von der Landeshauptstadt Wiesbaden und der R+V Versicherung unterstützt. Es führt Qualifizierungen für Vereine, Initiativen und einzelne Engagierte durch und unterstützt diese zudem bei ihrer Vernetzung untereinander. Damit ist das BürgerKolleg Wiesbaden bundesweit Vorreiter einer Reihe von ähnlichen Einrichtungen, die in anderen Städten gegründet wurden.

"Seit Gründung des BürgerKollegs im Jahr 2010 ist RA Martin Franke regelmäßig als Referent für uns tätig. In den fast sieben Jahren haben er und seine Kollegen von der Kanzlei FZF fast 40 Seminare u.a. zu den Themen Vereinsrecht, Geschäftsführung, Haftung, Risiken & Versicherungen sowie Gemeinnützigkeit für uns durchgeführt. So gehören besonders auch Frankes Module Vereinsrecht 1 bis 3 von Beginn an quasi zur DNA des BürgerKollegs und sind zu einem Teil des Wissensfundaments für zahlreiche Wiesbadener Vereine geworden.

Alle unsere Referenten und Seminare werden von den Teilnehmern bewertet. Die Feedbacks der Teilnehmer der Seminare von Herrn Franke sind stets überdurchschnittlich gut. Herrn Franke wird von Teilnehmern explizit eine sehr gute Struktur, hohe Sachkompetenz wie auch eine verständliche, auf den Einzelnen eingehende Art bescheinigt. Seine Handouts aus den Seminaren bilden mittlerweile einen essenziellen „roten Faden“. Wegen der Relevanz der Inhalte, aber nicht minder wegen der tiefgehenden Kenntnisse im Vereinsrecht, den praktischen Erfahrungen aus dem realen Vereinsleben sowie auch der humorvollen, kurzweiligen Art, mit der Herr Franke vorträgt, sind seine Seminare auch nach 7 Jahren stets schnell nach Bekanntgabe ausgebucht.

Wir schätzen die Zusammenarbeit mit RA Martin Franke sehr und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Veranstaltungen."

Kris Kunst, Leiter BürgerKolleg - eine Einrichtung der Wiesbaden Stiftung

Die Handlungsfähigkeit des Vertretungsorgans muß stets gewährleistet sein.

"Die Verbraucherzentrale Hessen versteht sich als das Sprachrohr der Verbraucher. Durch unsere Beratungsarbeit, unsere Marktchecks und Verbraucherbefragungen erkennen wir Fehlentwicklungen im Markt, gehen gegen unseriöse Anbieter vor und nehmen Einfluss auf Politik und Gesetzgebung zur Verbesserung der Verbraucherrechte. Für Verbraucher sind wir nicht nur in Krisensituationen – wie Finanzmarktkrise oder Lebensmittelskandale – eine vertrauenswürdige Instanz, die uneigennützig verlässliche Informationen zur Verfügung stellt.

Anlässlich einer akuten Fragestellung stellten wir fest, dass wir bezüglich unserer Vertretungsregelungen nicht optimal aufgestellt sind. Mit Unterstützung von Rechtsanwalt Franke haben wir zügig eine kreative Lösung für den Vertretungsfall auf Vorstandsebene gefunden und bei dieser Gelegenheit auch viele weitere gute Hinweise für Klarstellungen in der Satzung des Vereins erhalten. Wir werden uns auch in Zukunft in vereinsrechtlichen Fragen vertrauensvoll an RA Franke wenden"

Jutta Gelbrich, Geschäftsführender Vorstand, Verbraucherzentrale Hessen e.V.

Eine Schulgründung bedarf kompetenter Beratung

"Als Initiative engagierter Eltern und Pädagogen, die sich für die Bildung und Entwicklung von Kindern einsetzt, war uns bewusst, dass die Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft die eine oder andere Herausforderung bereit hält, auch wenn unser Grundgesetz die verfassungsrechtliche Voraussetzung dafür geschaffen hat. Uns überraschte allerdings, dass sich bereits die Gründung des Trägers der Einrichtung als ernsthaftes Problem herausstellte.

Die Beratung von Rechtsanwalt Franke aus Frankfurt hat uns in den entscheidenden Schritte weitergeholfen. Er war in der Lage, uns die rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen ebenso aufzuzeigen wie Alternativen zum Vorgehen. Hier merkt man die große Erfahrung, die RA Franke gerade auch im Bereich der Kindergarten- und Schulträgerschaft hat.

Wir sind wirklich dankbar und glücklich, dass wir nun mit seiner und Gottes Hilfe zu unserem Ziel gekommen sind und können RA Franke uneingeschränkt empfehlen. Hilfreich wäre aus unserer Sicht, durch einen frühen ersten Kontakt mit RA Franke von vorneherein die Weichenstellung richtig anzugehen, um nicht zu viel Zeit unterwegs zu verlieren."

Alexander Langlets, Mitglied des Vorstands, „Freie Christliche Bekenntnisschule Cloppenburg e.V.“

Sicherheit durch langjährige Begleitung gerade auch bei vereins-untypischen universitätsnahen Strukturen

"efinanceLab is a joint venture between the Frankfurt-based Goethe Universität, the Technische Universität Darmstadt and a network of blue chip industry partners including Deutsche Bank, DZ Bank, Finanz Informatik and IBM. Our goal is to develop industrial methods to cope with impending changes in the financial services industry.

From our founding in October 2002 up to the present, we have relied on Mr. Franke of FZF Rechtsanwälte to keep the legal structure of efinanceLab up and running, allowing us to concentrate on our core business. His advice has been consistently well-prepared and helpful, and we are grateful to have an advisor who thinks beyond the question put to him and considers the whole context.

We look forward to having him on our side going forward."

Prof. Dr. Wolfgang König, Chairman of the board efinanceLab e.V.

Verbrauchsstiftung – die clevere Möglichkeit nachhaltig jetzt und in der Zukunft zu helfen!

"Erica´s Manna Mobil bietet Kindern im Rhein-Main-Gebiet kostenlose, gesunde und warme Mittagessen an. Aber mehr noch als das gute Essen sind es die Begegnungen, die sich bei der Tischgemeinschaft ganz von selbst ergeben, die den Kindern so gut tun und weiterhelfen.

Um diese ganz praktische Arbeit an diesen kostbaren, aber zu oft übergangenen Mitgliedern unserer Gesellschaft nachhaltig zu unterstützen, sollte eine Stiftung errichtet werden. Angesichts der andauernden Niedrigzinsphase wären aber die Erträge des Stiftungskapitals nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein gewesen. Deshalb war meine Entscheidung, die neue Möglichkeit einer Verbrauchsstiftung zu nutzen, genau die richtige.

Mit Hilfe von RA Franke, der bereits die Vereinsarbeit des Manna Mobils in den letzten Jahren erfolgreich beraten hat, konnten dann die Voraussetzungen für die Errichtung der Verbrauchsstiftung geschaffen werden und innerhalb von 2 Monaten hielt ich die Errichtungsurkunde in der Hand.

Gerade als langjährigem Geschäftsmann hat mich gefreut, dass auch im gemeinnützigen, karitativen Bereich mit Herz, aber doch zugleich professionell gearbeitet werden kann. Diese gute Kombination, die für die Arbeit des Manna Mobils kennzeichnend ist, habe ich auch in der Beratung der Kanzlei FZF wieder gefunden, die ich deshalb uneingeschränkt empfehlen kann."

Heinz Hartner, Stifter und Vorstand der rechtsfähigen Manna-Stiftung
Gabriele Abshagen, Initiatorin und Geschäftsführerin der Arbeit von Erica´s Manna Mobil

Hilfe unter zeitkritischen Umständen

"Die Frankfurter Rundschau hat nach dem Krieg von den Alliierten die zweite Lizenz zur Herausgabe einer Tageszeitung in Deutschland erhalten. Von Anfang an waren die Kollegen aber nicht nur ihrer journalistischen Mitarbeit beim Aufbau der Bundesrepublik verpflichtet, sondern sie wollten auch einen konkreten Beitrag bei der Hilfe für die Opfer des Krieges leisten. So entstanden unter Federführung der Redaktion der FR die beiden Hilfsaktionen „Alten- und Weihnachtshilfe der Frankfurter Rundschau“ sowie die „Schlappekickeraktion der Frankfurter Rundschau“, die im Laufe der Jahre zu eigenständigen Vereinen wurden. Beide Vereine sind bis heute eng mit der FR verbunden. Mit regelmäßig deutlich mehr als 900.000 Euro Spendeneinnahmen gehört die „Altenhilfe“ zu den großen und bekannten „Helfern“ in Frankfurt und in der Region.

Durch den Verkauf der FR und die Insolvenz des damaligen Mutterhauses DuV bestand bei diesen Vereinen akuter Handlungsbedarf in Satzungsfragen. Hierbei habe ich auf Empfehlung die Hilfe von Rechtsanwalt Franke in Anspruch genommen. Herr Franke hat sich in der durch die Insolvenz unter hohem zeitlichen Druck stehende Zusammenarbeit als außerordentlich hilfsbereit, sachkundig und zeitlich flexibel erwiesen. Auch bei der Umsetzung der Maßnahmen war seine Hilfe wertvoll und hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Vereine ohne Unterbrechung oder Einschränkung in dieser schwierigen Phase ihren Aufgaben nachgehen konnten.

Nun können sich „Altenhilfe“ und Schlappekicker“ wieder voll auf ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren, nämlich Menschen in Not zu helfen.

Ich kann daher die Beratung von Rechtsanwalt Franke uneingeschränkt empfehlen.

Arnd Festerling, Chefredakteur der Frankfurter Rundschau, Vorstandsmitglied in den Vereinen der „Alten- und Weihnachtshilfe der Frankfurter Rundschau e.V.“ und der „Schlappekickeraktion d. Frankfurter Rundschau e.V.“

Tradition meets aktuelle Entwicklungen

"Beim Club für Britische Hütehunde handelt es sich um einen deutschen Zuchtverein mit einer Tradition von nunmehr 125 Jahren.

Aber gerade bei solch einem großen, bundesweit agierenden Verein, in dem Nachhaltigkeit und Tradition eine große Rolle spielen, kann es leicht vorkommen, dass die einmal gelegten rechtlichen Grundlagen als gegeben wahrgenommen werden und man deshalb die Folgen neuerer Entwicklungen zu spät erkennt.

Dank der schnellen, kompetenten und stets konstruktiven Unterstützung durch RA Franke konnte eine von der großen Mehrheit nicht gewünschte Fehlentwicklung vom Club abgewendet werden. Mit dem aktuellen Präsidenten an der Spitze, - einem Mann, der dem Club seit vielen Jahren engagiert und mit Herzblut in verschiedenen Funktionen verbunden ist -, vertraut die Mehrheit im Club nun auf eine sichere und produktive Zukunft, in der auch wieder Frieden einkehrt und wir alle mit Freude unserem gemeinsamen Hobby nachgehen können.

Wir können Herrn RA Franke für Krisensituationen nur wärmstens empfehlen und sind dankbar, auf ihn in allen vereinsrechtlichen Fragen zurückgreifen zu können"

Sarah Boyd, Präsidium, Öffentlichkeitsarbeit, Club für Britische Hütehunde e.V.

Umfassende Neustrukturierung mit Stiftung

"Welche Voraussetzungen brauchen traditionsreiche gemeinnützige Einrichtungen um zukunftsfähig zu bleiben?
Als Deutscher Gemeinschafts-Diakonieverband blicken wir auf eine 115jährige Geschichte zurück. Tausende Diakonissen haben Einrichtungen in den Bereichen Gesundheitspflege, Seniorenbetreuung, Ausbildung und Gastfreundschaft aufgebaut. Durch die kompetente Beratung von RA Franke der Kanzlei FZF in den Themen Organisationsentwicklung, Gestaltung der Stiftungsverfassung, sowie Rechtsstrukturen, Steuern und Antragsverfahren wurde 2012 die Gründung der DGD-Stiftung möglich. Damit ist die organisatorische Grundlage für die kommenden Jahrzehnte gelegt."

Pfr. Dr. Joachim Drechsel, Vorstandsvorsitzender, DGD-Stiftung und Deutscher Gemeinschafts-Diakonieverband e.V.

Unterstützung, damit wir uns auf unsere eigentliche Aufgaben konzentrieren können!

"Wir waren mit der Beratungsleistung sehr zufrieden. Wir bekamen einen ausführlichen und praxistauglichen Fahrplan für steuerrechtliche Fragestellungen im Gemeinnützigkeitsrecht und konnten uns wieder auf unsere eigentlichen Aufgaben konzentrieren."

René Koch, 1.Vorsitzender, Löwen Frankfurt Eishockey e.V.

Nachhaltiger Erfolg bei Neustrukturierung

"Die rechtliche Neustrukturierung unseres Vereins mit seinen vier Betrieben und zwei Auslandsstationen wurde von RA Franke fachlich sehr gut begleitet. Wir haben auf Satzungsebene den „Corporate Governance Codex“ der Diakonien eingeführt. Mit diesem Modell „leben“ wir nun schon einige Jahre und sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Die Jesus-Bruderschaft als Kommunität hat wieder Zeit und Initiativkraft für die geistlichen Anliegen gewonnen und sich für Neuaufnahmen wieder geöffnet."

Dr. Bertram Harendt, Vorstand des Jesus-Bruderschaft e.V.

Erfolgreiches Wachstum bedarf auch einer neuen Struktur

Beratung von Frauen und Mädchen in Hessen und wächst erfreulicherweise immer weiter. Seit den ersten Kontakten zur Kanzlei FZF vor jetzt fast 17 Jahren unterstützten uns die Anwälte immer wieder in unserem Anliegen durch ihre rechtliche Beratung.

Aufgrund des Wachstums standen jetzt wieder einmal Strukturfragen an, bei denen uns Rechtsanwalt Franke durch alle Stationen hilfreich begleitet hat.

Ganz herzlich möchte ich mich für die langjährige, kompetente, sachliche und überaus freundlichen Beratungen bedanken. Es ist sehr gut zu wissen, dass wir in RA Franke auch weiterhin einen verlässlichen Rechtsberater haben werden."

Elsa Bahnmüller, Vorsitzende, VbFF - Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e. V.

Verschmelzung im Vereinsrecht aufgrund des Umwandlungsgesetzes (UmwG)

"In Bezug auf die vereinsrechtliche Beratung unseres Verbandes durch RA Franke fühlen wir uns bestens aufgehoben. Seine Beratungskompetenz konnte er gleich bei der Verschmelzung der damals noch vorhandenen verschiedenen Vereine auf den heutigen Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), als der nationale Interessenvertretung und Dienstleister für die deutsche und internationale Fahrradindustrie unter Beweis stellen. Obwohl der Gesetzgeber den Weg für Vereine gerade erst für Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz frei gemacht hat, hat er uns kompetent und praxisgerecht auf dem damals für Vereine noch völlig neuen Gebiet beraten und begleitet. Eine Entscheidung, die wir bis heute nicht bereut haben.

Aber auch in arbeitsrechtlicher Fragen können wir uns auf den Rat von Herrn Franke und seiner Kollegen stets verlassen.

Wir freuen uns, ihn als Spezialisten für Vereinsrecht an der Seite zu haben."

Siegfried Neuberger, Geschäftsführer, Zweirad-Industrie-Verband (ZIV)

Konsens durch kompetente Rechtsberatung

„Im Zuge der in unserem Bootsclub aufgetretenen Diskussion zum Thema der Gemeinnützigkeit und der Verankerung in unserer Satzung, stießen wir auf der Suche nach kompetenter Beratung auf Herrn RA Franke, einem ausgewiesenen Spezialisten auf dem Gebiet des Vereinsrecht.

Mit Herrn RA Franke haben wir eine fachlich vertiefte, aber trotzdem verständliche Ausarbeitung zum Thema Gemeinnützigkeit erhalten. Besonders aber seine kompetente Darstellung über Bedeutung, Voraussetzungen und Folgen der Gemeinnützigkeit im Rahmen der Mitgliederversammlung ist hervorzuheben. In der anschließenden Diskussion mit einzelnen Mitgliedern hat Herr Franke seine Gabe bewiesen, auch in heiklen Situationen und bei kritischen Positionen durchaus deutliche, aber stets nachvollziehbare Argumente einzubringen und dabei immer in freundlichem Ton und formvollendeter Weise eine Polarisierung zu vermeiden. Seine ausgeprägte pragmatische Lösungsorientierung ist eine bemerkenswerte Eigenschaft.

Inzwischen haben wir unsere Satzung mit seiner Hilfe optimiert und auch in sonstigen, vereinsrechtlichen Fragen finden wir immer optimale und der Situation angepasste Lösungsansätze. Die Zusammenarbeit mit Herrn Franke ist sehr angenehm.“

Vorstand und Beirat des Motoryacht-Club Kurpfalz e.V. (MCK Mannheim)

Darlehen für Vereine richtig gestaltet (BaFin)

Die Arbeit des Julius-Schniewind-Hauses wird seit vielen Jahren teilweise durch zinslose Darlehen aus unserem Freundeskreis finanziert. Nach einem turnusmäßigen Wechsel des Wirtschaftsprüfers wurde die Entgegennahme dieser Darlehen in Frage gestellt. Auf mehrere Anfragen bei hochkarätigen Fachleuten erhielten wir die Antwort, dass es sich bei den Bedenken des Wirtschaftsprüfers um einen Irrtum handeln müsse. Auf der Suche nach einer verbindlichen und belastbaren Auskunft stießen wir auf Rechtsanwalt Martin Franke in Frankfurt am Main. Diese Verbindung wurde für uns zum absoluten Glücksfall, denn es stellte sich heraus, dass Herr Franke nicht nur über ein erstaunliches Fachwissen zur Sache, sondern vor allem über praktische Erfahrungen im Umgang mit Darlehen für gemeinnützige Einrichtungen wie auch mit der hierfür zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt.

Von ihm sachkundig begleitet, wurde es möglich, dass wir durch eine enorme Kooperationsbereitschaft unserer Darlehensgeber innerhalb kurzer Zeit alle Darlehen den gesetzlichen Forderungen anpassen konnten. Die Deutsche Bundesbank, welche im Auftrag der BaFin eine Betriebsprüfung zu den Darlehen in unserem Hause durchführte, teilte uns abschließend schriftlich mit, dass sie die Angelegenheit als erledigt betrachtet.

Ein ganz besonderer Dank gebührt Herrn Rechtsanwalt Franke dafür, dass er die wesentlichen Strukturen in kürzester Zeit erfassen und sich in die Zusammenhänge mit allergrößtem Einfühlungsvermögen hineindenken konnte.

Martin Rüger, Verwaltungsleiter im Julius-Schniewind-Haus e.V. Schönebeck (Elbe)

Freisetzung durch rechtliche Beratung

„Seit dem wir von RA Franke in vereins- und gemeinnützigkeitsrechtlicher Hinsicht umfassend beraten wurden, konnten alle behördlichen Anfragen und vereinsinternen Strukturen geklärt werden, so dass der Verein sich ohne Ablenkung seinen eigentlichen Aufgaben wieder uneingeschränkt widmen kann. Schwerpunkte waren u.a. die gesteigerte Darlegungslast bei der Mittelverwendung im Ausland und die weltweite Vernetzung, die für uns von zentraler Bedeutung sind. Die begleitende Hilfe und das immer Offene Ohr schätzen wir sehr."

J.P. Rummens, Feed-the-Hungry e.V., weltweit aktives karitatives Werk