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Montag, 17. Juni 2013

Rechtsanwalt Martin Franke
- Fachanwalt für Familienrecht und
- Spezialist für das Recht der Vereinigungen und Gesellschaften (Art. 9 GG), 
auch im Zusammenhang mit der Steuerbegünstigung (§§ 51 ff AO Gemeinnützigkeit) 

Martin Franke, 1957 geboren und in Paderborn aufgewachsen, studierte an den Universitäten Erlangen und Frankfurt am Main. Schon vor und während des Studiums engagierte er sich im Non-Profit-Bereich, zum Teil vollzeitlich. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt in 1990 arbeitete er in einer Frankfurter Anwaltskanzlei mit Notariat, bevor er zusammen mit Rechtsanwalt Stefan Zdarsky 1997 die Kanzlei FZFFranke & Zdarsky in Frankfurt - Rechtsanwälte und Fachanwälte. in Frankfurt am Main gründete.

RA Franke ist verheiratet und hat drei Kinder.

Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Spezialist auf dem Gebiet der „Non-Profit-Organisationen / NGOeine Nicht-Regierungs-, also nicht staatliche Organisation, auch NRO abgekürzts“, d.h. der grundsätzlich als steuerbegünstigt möglichen Rechtsformen wie der Verein, Verband, Stiftung, Genossenschaft, gUG, gGmbH, AG, KdöR, sowie dem Recht der Gemeinnützigkeit u. a. samt deren angrenzenden Rechtsgebieten. Auf beiden Gebieten bietet er in geeigneten Fällen auch alternative Schlichtungsmöglichkeiten an.
Bitte schauen Sie sich sein Kernarbeitsgebiet hier an.

Referententätigkeiten:

RA Franke wirkt regelmäßig in

  • Symposien,
  • Mandanten- und Verbandsveranstaltungen,
  • Seminaren und Fortbildungen mit
  • und wird gern auch als Experte angehört.

Mehr zur Referententätigkeit finden Sie hier....

 

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht
  • Gesprächskreis Stiftungen der "Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V." (DVEV)


Sprachen:
Deutsch, Englisch

 



FZF Rechtsanwälte
Franke & Zdarsky
Ludolfusstr. 2-4
60487 Frankfurt am Main
Fon 069 / 79 50 06 - 0
Fax 069 / 79 50 06 - 99
kanzlei(at)fzf.de